Die Frage, ob Handelsgerichte im schweizerischen Rechts- und Justizsystem erwünscht sind, ist eine rechts- und wirtschaftspolitische Frage.
Aufgrund der bereits in Zürich, St. Gallen, Bern und Aargau nach kantonalem Recht bestehenden Handelsgerichte hat sich der Bundesgesetzgeber mit dem Erlass der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO 6) grundsätzlich für die Möglichkeit von Handelsgerichten ausgesprochen, die Schaffung von Handelsgerichten jedoch den Kantonen überlassen.
Aktuell wird im Kanton Basel-Stadt über die Schaffung eines Handelsgerichts diskutiert.
Die Errichtung von Handelsgerichten in anderen wirtschaftlichen Ballungszentren der Schweiz, namentlich in Zug und Genf, wird ebenfalls diskutiert und aufgrund der bekannten Vorteile von den Befürwortern als wünschenswert bezeichnet.
Der Kanton Genf verfügte bis zum Jahr 1909 über ein Handelsgericht.