Das Handelsgericht ist als einzige kantonale Instanz zuständig zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten.
Die Klage wird ohne Schlichtungsverfahren direkt beim Handelsgericht eingereicht.
Informationen zu Schweizerischen Handelsgerichten
Das Handelsgericht ist als einzige kantonale Instanz zuständig zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten.
Die Klage wird ohne Schlichtungsverfahren direkt beim Handelsgericht eingereicht.