Entscheide der Handelsgerichte können nur mit Beschwerde ans Bundesgericht angefochten werden. Auf kantonaler Ebene ist gegen die Entscheide der Handelsgerichte kein Rechtsmittel gegeben.
Durch das Entfallen einer kantonalen Rechtsmittelinstanz ist ein endgültiger Entscheid des Bundesgerichts schneller erreichbar.