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Handelsgericht / Handelsgerichte

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Sachliche Zuständigkeit

Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss ZPO 6 Abs. 1 können die Kantone für handelsrechtliche Streitigkeiten ein Fachgericht (Handelsgericht) als einzige kantonale Instanz vorsehen.

Die ZPO sieht in Artikel 6 für diejenigen Kantone, welche ein Handelsgericht eingerichtet haben, eine obligatorische (Absatz 2) und eine fakultative (Absatz 3) Zuständigkeit des Handelsgerichts vor. Darüber hinaus ist es den Kantonen überlassen, weitere Geschäfte (Absatz 4) dem Handelsgericht als einzige kantonale Instanz zuzuweisen.

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