Die Kantone können ein Fachgericht bezeichnen, welches als einzige kantonale Instanz für handelsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist (Handelsgericht; ZPO 6 Abs. 1).
Nicht alle Kantone haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Zurzeit bestehen Handelsgerichte in vier Kantonen: Zürich, St. Gallen, Bern und Aargau.