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Handelsgericht / Handelsgerichte

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Glossar

Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Berichtigung

Bei Unklarheit, Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit des Dispositivs eines Entscheides kann das Gericht eine Berichtigung vornehmen.

Berufung

Ordentliches Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheide.

Beschwerde

Rechtsmittel gegen verfahrensleitende und nichtberufungsfähige erstinstanzliche Entscheide.

Beweis

Beweismittel, welche die von einer Partei aufgestellten Behauptungen beweisen und untermauern

Beweisabnahme

Formelle Entgegennahme der von den Parteien angebotenen Beweise durch das Gericht (z.B. Zeugeneinvernahmen)

Duplik

Antwort der beklagten Partei auf die Replik der klagenden Partei (i.d.R. zweiter Parteivortrag).

Erläuterung

Bei Unklarheit, Widersprüchlichkeit oder Unvollständigkeit des Dispositivs eines Entscheides kann das Gericht eine Erläuterung vornehmen.

Fachgericht

Auf spezifische Rechtsgebiete oder Wirtschaftsbereiche spezialisierte, staatliche Gerichte.

Funktionelle Zuständigkeit

Die funktionelle Zuständigkeit besagt, welches Gremium innerhalb eines sachlich zuständigen Gerichts zur Beurteilung einer Streitsache zuständig ist (Einzelrichter, Kollegialgericht).

Handelsgericht

Staatliches Gericht zur Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten.

Handelsrecht

Das Handelsrecht in einem weiteren Sinn umfasst alle Normen, welche die Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens regeln.

Handelsrechtliche Streitigkeit

Streitigkeiten sind in einem weiteren Sinn handelsrechtlich, wenn Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens betroffen sind. Die Zivilprozessordnung der Schweiz enthält eine Legaldefinition von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Danach ist eine Streitigkeit handelsrechtlich, wenn die geschäftliche Tätigkeit einer Partei betroffen ist, die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht zulässig ist und alle Parteien im Handelsregister eingetragen sind (ZPO 6 Abs. 2). Nach ZPO 6 Abs. 3 und 4 werden unter bestimmten Voraussetzungen Streitigkeiten als handelsrechtlich angesehen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen.

Hauptverhandlung

Gerichtsverhandlung, in welcher die Parteien ihren Standpunkt dem Gericht vortragen und zum Vortrag der Gegenpartei Stellung nehmen.

Klage

Eingabe an ein Gericht (i.d.R. schriftlich), mit welcher die klagende Partei einen Anspruch gegen die beklagte Partei geltend macht und begründet.

Klageantwort

Antwort der beklagten Partei auf die Klage.

Klagebegründung

Darlegung des Sachverhalts und ev. auch der Rechtsgrundlagen für den eingeklagten Anspruch.

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt die räumlich geographische Zuständigkeit eines Gerichts (Gerichsspickel).

Rechtsbehelf

Erläuterung, Berichtigung, Wiedererwägungsgesuch, Aufsichtsbeschwerde, kein Anspruch auf Behandlung

Rechtsmittel

Formalisierte Anfechtung eines gerichtlichen Entscheides

Rechtsmittel, ausserordentliche

Haben i.d.R. nur kassatorische Wirkung, sind auf wenige Rügegründe beschränkt und haben i.d.R. keine aufschiebende Wirkung (z.B. Nichtigkeitsbeschwerde unter altem Zivilprozessrecht)

Rechtsmittel, ordentliche

Rechtsmittelinstanz hat umfassende Kognition und kann neuen Entscheid fällen (reformatorische Wirkung); Suspensivwirkung

Replik

Antwort der klagenden Partei auf die Klageantwort der beklagten Partei (i.d.R. zweiter Parteivortrag)

Revision

Ausserordentliches Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheide, wenn nachträglich wesentliche Tatsachen entdeckt werden, das Verfahren in strafbarer Weise beeinflusst wurde, oder Willensmängel bei Klageanerkennung u. Klagerückzug

Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit bestimmt welches Gericht innerhalb eines örtlich zuständigen Justizsystems zur Beurteilung eine Streitigkeit zuständig ist (ordentliches Gericht, Fachgericht etc.).

Schiedsgericht

Ein von den Parteien anstelle der staatlichen Gerichte vereinbartes «privates» Gericht zur Beurteilung einer bestimmten Streitsache.

Streitverkündung

Aufforderung zur Unterstützung im Verfahren an eine(streitberufene) Person, gegen welche im Unterliegensfall ein Anspruch geltend gemacht werden könnte.

Streitverkündungsklage

Klage einer Partei gegen eine streitberufene Person beim Gericht, welches für die Hauptsache zuständig ist

Widerklage

Klage der beklagten Partei gegen die klagende Partei, mit welcher die beklagte Partei einen eigenen (selbständigen) Anspruch geltend macht

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