Schiedsvereinbarung im nationalen und internationalen Verhältnis
Für international aber auch für national tätige Unternehmen von besonderem Interesse ist die Vereinbarung der Beurteilung von Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht als Alternative zu den staatlichen Gerichten.
Mit einer Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) können die Parteien eines Vertrages die sachliche (und örtliche) Zuständigkeit eines nicht-staatlichen Schiedsgerichts bspw. mit Sitz in der Schweiz vereinbaren.
- Schiedsgericht in einem Handelsgerichtskanton
- Ausschliessliche Zuständigkeit
- Entscheid über Zuständigkeit
- Exkurs: Pathologische Schiedsklausel
- Rechtsmittel
- Anerkennung und Vollstreckung
Weiterführende Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Schiedsgericht
- Schiedsgerichtsbarkeit / Schiedsverfahren
- Schiedsgutachten / Schiedsgutachtensabreden
- Schiedsordnung | schiedsordnung.ch
- Schiedsvereinbarung / Schiedsabrede | schiedsvereinbarung.ch
Die Frage, ob eine Gerichtsstandsvereinbarung oder eine Schiedsvereinbarung vorliegt, kann strittig sein. Ist die entsprechende Klausel nicht klar genug formuliert, ist durch Auslegung zu ermitteln, was die Parteien vereinbaren wollten (Siehe Exkurs: Pathologische Schiedsklausel).