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Handelsgericht / Handelsgerichte

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Begriff

Rechtsgebiet:
Handelsgericht / Handelsgerichte
Stichworte:
Handelsgericht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Handelsgericht

Handelsgerichte sind auf handelsrechtliche Streitigkeiten spezialisierte, staatliche Fachgerichte, welche i.d.R. von einem Berufsrichter präsidiert und mit Fachrichtern aus der im konkreten Fall betroffenen Branche besetz werden.

Handelsrecht

Das Handelsrecht in einem weiteren Sinn umfasst alle Normen, welche die Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens regeln.

Handelsrechtliche Streitigkeit

Streitigkeiten sind in einem weiteren Sinn handelsrechtlich, wenn Rechtsbeziehungen des Wirtschaftslebens betroffen sind. Die Zivilprozessordnung der Schweiz enthält eine Legaldefinition von handelsrechtlichen Streitigkeiten (ZPO 6 Abs. 2):

«Eine Streitigkeit gilt als handelsrechtlich, wenn:

  1.  die geschäftliche Tätigkeit mindestens einer Partei betroffen ist;
  2. gegen den Entscheid die Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht offen steht; und
  3. die Parteien im schweizerischen Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sind»

Nach ZPO 6 Abs. 3 und 4 werden unter bestimmten Voraussetzungen Streitigkeiten, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, dennoch als handelsrechtlich angesehen.

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