Ordentliche Gerichte
Die ordentlichen Gerichte sind sachlich zuständig für alle Angelegenheiten, welche nicht einem Fachgericht zugeordnet sind.
Fachgericht
Fachgerichte sind auf spezifische Rechtsgebiete oder Wirtschaftsbereiche spezialisierte, staatliche Gerichte. Sie zeichnen sich im Vergleich zu den ordentlichen Gerichten durch eine Konzentration von Fachwissen aus. Sie sind teilweise paritätisch besetzt. Fachgerichte sind z.B. das Mietgericht, das Arbeitsgericht oder das Handelsgericht.
Weiterführende Informationen:
- Mietschlichtungsverfahren| miet-schlichtungsverfahren.ch
- Mietprozess.ch | miet-prozess.ch
- Arbeitsprozess.ch | arbeits-prozess.ch
- Arbeitsstreitigkeiten | arbeitsstreitigkeiten.ch
Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht ist ein von den Parteien anstelle der staatlichen Gerichte vereinbartes „privates“ Gericht zur Beurteilung einer bestimmten Streitsache. Häufig sind Schiedsgerichte mit Richtern mit besonderem Fachwissen besetzt. In diesem Sinne können sie gewissermassen „private“ Fachgerichte darstellen.